Mit Bezug auf die Vereinbarung zwischen Papst Pius VII. und König
Friedrich Wilhelm III., veröffentlicht in der Bulle "De
salute animarum" von 1821, errichtet Erzbischof Ferdinand August
Graf Spiegel das Metropolitankapitel neu. Der alte Rechtsstatus
sowie die früheren Dignitäten, Pfründen usw. werden
aufgehoben und danach Bestimmungen über die Besetzung der Dompropstei,
Domdechanei und Domkanonikate getroffen. Es folgen zahlreiche weitere
Bestimmungen bis hin zur Siegelführung des Metropolitankapitels.
Dem umfangreichen, vom Erzbischof unterschriebenen Pergamentlibell
ist die königliche Genehmigung, unterschrieben von dem für
Kultusfragen zuständigen preußischen Minister Karl Freiherr
vom Stein zum Altenstein, beigebunden. Dem durch die erzbischöfliche
Urkunde vom 1. Mai 1825 neu errichteten Domkapitel kam nicht nur
wegen des Gottesdienstes, sondern auch wegen der baulichen Unterhaltung
des Domes man denke an seine spätere Vollendung
Bedeutung zu. Außerdem wurden den Domherren die maßgeblichen
Tätigkeiten in der erzbischöflichen Behörde zugewiesen.
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Blauer Samteinband, anh. rote Lacksiegel des Erzbischofs und des
Königs v. Preußen in verzierten Silberkapseln
AEK, MK 78.
Lacksiegel des Königs von Preußen (Bild oben), Innentitel
(Bild unten).
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