Dieser Totenkalender
von St. Gereon gehört zu den ältesten aus dem Bereich
der Stadt Köln, die vollständig erhalten sind. Er ist
Teil einer Handschrift, die vor allem liturgische Texte des Gereonstiftes
enthält. Daran wird deutlich, dass das Totenbuch einer kirchlichen
Institution einen eigenen Stellenwert in der Liturgie hat. Die Einträge
bestehen zumeist aus einer Kürzung für "Obiit"
(Es starb ...) sowie Namens- und Standesangabe. Sie bezeichnen so
den Todestag und die Person, für die der Klerus von St. Gereon
das liturgische Totengedenken beging. Mit Kaisern, Königen,
Kölner Erzbischöfen, rheinischen Adeligen, Klerikern von
St. Gereon und Anderen sind bedeutende Persönlichkeiten als
Stifter der Kirche verzeichnet; hier sind u. a. die Einträge
der Kölner Erzbischöfe Hugo von Sponheim ( 1. Juli
1137), Wichfried ( 9. Juli 953), Folkmar ( 18. Juli
969), Kaiser Heinrichs II. ( 13. Juli 1024) und des Pfalzgrafen
Hermann ( 16. Juli, nach 996) zu sehen. Hinter jeder Eintragung
darf eine wirtschaftliche, gesellschaftliche oder politische Verbindung
zwischen dem Stifter und St. Gereon vermutet werden; der Totenkalender
wird zu einem außerordentlichen Zeugnis für das intensive
Beziehungsgeflecht des Stiftes St. Gereon zu seiner Umwelt.
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"Liber ordinarius" von St. Gereon, Pergament,
mit
den Seiten des Toten-
kalenders für den Monat
Juli - Erzb. Diözesan - und Dombibliothek, Dom-Hs.
241, fol. 7v, 8r. |
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