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L2 Vorgedruckter Ablassbrief - 1507 vorherige Seite nächste Seite
Die in der Reformationszeit vorgebrachte Kritik am Ablasswesen richtete sich auch gegen Ablässe wie den hier gezeigten. Papst Julius II. (1503-1513) verlieh durch einen päpstlichen Kommissar einen in Verbindung mit einer Beichte stehenden Ablass mit vollkommener Tilgung der zeitlichen Sündenstrafen. Gegenleistung war eine durch Geldzahlung geleistete Unterstützung des Krieges gegen "wildgewordene Ruthenen, Häretiker und Schismatiker unter den Tartaren" ("contra ferocissimos Ruthenos, Hereticos et Scismaticos Tartarorum"), womit die Auseinandersetzungen des Deutschen Ordens mit den Russen gemeint sind. Damit hatte der Ablass eindeutig dingliche und finanzpolitische Aspekte bekommen, er war zu einer Art Sondersteuer im Kriegsfall geworden. Äußerlich fällt die Kleinformatigkeit der Urkunde auf, vor allem aber die Tatsache, dass es sich um ein vorgedrucktes, mit Tinte ausgefülltes Formular handelt - der Ablass war nun Massenware. vorherige Seite nächste Seite
Gedruckte und ausgefüllte Pergament-
urkunde, 1507 Nov. 28, anh. Siegel in Holzkapsel - AEK, Erzbistum Köln, Urkunden 199.





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