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L2 Vorgedruckter
Ablassbrief - 1507
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Die in der Reformationszeit
vorgebrachte Kritik am Ablasswesen richtete sich auch gegen Ablässe
wie den hier gezeigten. Papst Julius II. (1503-1513) verlieh durch
einen päpstlichen Kommissar einen in Verbindung mit einer Beichte
stehenden Ablass mit vollkommener Tilgung der zeitlichen Sündenstrafen.
Gegenleistung war eine durch Geldzahlung geleistete Unterstützung
des Krieges gegen "wildgewordene Ruthenen, Häretiker und
Schismatiker unter den Tartaren" ("contra ferocissimos
Ruthenos, Hereticos et Scismaticos Tartarorum"), womit die
Auseinandersetzungen des Deutschen Ordens mit den Russen gemeint
sind. Damit hatte der Ablass eindeutig dingliche und finanzpolitische
Aspekte bekommen, er war zu einer Art Sondersteuer im Kriegsfall
geworden. Äußerlich fällt die Kleinformatigkeit
der Urkunde auf, vor allem aber die Tatsache, dass es sich um ein
vorgedrucktes, mit Tinte ausgefülltes Formular handelt - der
Ablass war nun Massenware.
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Gedruckte und ausgefüllte Pergament-
urkunde, 1507 Nov. 28, anh. Siegel in Holzkapsel - AEK, Erzbistum
Köln, Urkunden 199. |
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