Zu den Rechten und Pflichten des Kölner Erzbischofs
gehörte die Besteuerung der Juden und der Schutz der jüdischen
Gemeinde. Als zu Beginn des ersten Kreuzzuges in Köln (1096)
Juden getötet wurden, versuchte Erzbischof Hermann von
Hochstaden, durch konkretes Handeln die Juden zu schützen.
Nachdem sich jedoch 1349 im Kölner Judenviertel ein schreckliches
Pogrom ereignet hatte, zeigten die Stadt Köln wie auch
der Kölner Erzbischof Wilhelm von Gennep vor allem Interesse
daran, wem von beiden die Güter der getöteten Juden
zufallen sollten. Die Auseinandersetzungen darüber währten
mehrere Jahre, und beide Seiten zogen aus dem ehemals jüdischen
Besitz erhebliche materielle Vorteile. Mit der vorliegenden
Urkunde erklärt der Erzbischof, dass ihm sämtliche
Güter der erschlagenen Juden gehörten, er aber den
Erlös aus dem Verkauf der Liegenschaften mit der Stadt
Köln teile.
|
Pergamenturkunde, dt.,
23. Februar 1352, anh. Siegel des Erzbischofs Wilhelm v. Gennep
- Historisches Archiv der Stadt Köln, HUA 1/2031. |
|