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L2
Vorgedruckter Ablassbrief - 1507
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Die
in der Reformationszeit vorgebrachte Kritik am Ablasswesen richtete
sich auch gegen Ablässe wie den hier gezeigten. Papst Julius
II. (1503-1513) verlieh durch einen päpstlichen Kommissar einen
in Verbindung mit einer Beichte stehenden Ablass mit vollkommener
Tilgung der zeitlichen Sündenstrafen. Gegenleistung war eine
durch Geldzahlung geleistete Unterstützung des Krieges gegen
"wildgewordene Ruthenen, Häretiker und Schismatiker unter
den Tartaren" ("contra ferocissimos Ruthenos, Hereticos
et Scismaticos Tartarorum"), womit die Auseinandersetzungen
des Deutschen Ordens mit den Russen gemeint sind. Damit hatte der
Ablass eindeutig dingliche und finanzpolitische Aspekte bekommen,
er war zu einer Art Sondersteuer im Kriegsfall geworden. Äußerlich
fällt die Kleinformatigkeit der Urkunde auf, vor allem aber
die Tatsache, dass es sich um ein vorgedrucktes, mit Tinte ausgefülltes
Formular handelt - der Ablass war nun Massenware.
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Gedruckte und ausgefüllte Pergament-
urkunde, 1507 Nov. 28, anh. Siegel in Holzkapsel - AEK, Erzbistum
Köln, Urkunden 199.
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