Nach uralter Gewohnheit der Kirche werden bei
einer Altarweihe von dem konsekrierenden Bischof Heiligenreliquien
in das Sepulchrum des Altares eingeschlossen. Als nach der Umgestaltung
der Pfarrkirche St. Severin in (Bonn-)Mehlem eine Neuweihe des
Hauptaltares anstand, nahm Kardinal Meisner diese am 29. August
1999 vor. Ausweislich seiner hierüber ausgestellten Urkunde
vom selben Tage gab er nicht nur die Reliquien der Thebäischen
Martyrer und Jungfrauen der Ursulanischen Gesellschaft, die seinerzeit
Weihbischof Antonius Fischer (18891903) bei der Altarweihe
in Mehlem verwandt hatte, in das Altargrab, sondern fügte
auch Reliquien des hl. Severin hinzu. Diese waren kurz zuvor
am 16. Juni 1999 bei der Öffnung des Severinsschreins
in der Basilika St. Severin in Köln entnommen worden.
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Zweitausf.,
lat., Farbsiegel AEK, Mod. Urk. 471. |
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