Am 10. Februar 1989 legte Joachim Kardinal Meisner
als neuer Erzbischof von Köln im Hause des Ministerpräsidenten
zu Düsseldorf den vom Reichskonkordat vorgeschriebenen Eid
ab. Er enthält ein Treuebekenntnis gegenüber Deutschland,
dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz, auf
deren Gebiet sich das Erzbistum Köln erstreckt. Dieser Eid
ist auf einem gesonderten Schriftstück mit der Unterschrift
des Kardinals festgehalten. Als "Magna Charta"
für das Zusammenwirken von Staat und Kirche zitierte Kardinal
Meisner in seiner Rede folgenden Konzilstext: "Die politische
Gemeinschaft und die Kirche sind auf je ihrem Gebiet voneinander
unabhängig und autonom. Beide aber dienen, wenn auch in verschiedener
Begründung, der persönlichen und gesellschaftlichen
Berufung der gleichen Menschen. Diesen Dienst können beide
zum Wohl aller um so wirksamer leisten, je mehr und besser sie
rechtes Zusammenwirken miteinander pflegen."