Mit Bezug auf die
Vereinbarung zwischen Papst Pius VII. und König Friedrich Wilhelm
III., veröffentlicht in der Bulle "De salute animarum"
von 1821, errichtet Erzbischof Ferdinand August Graf Spiegel das
Metropolitankapitel neu. Der alte Rechtsstatus sowie die früheren
Dignitäten, Pfründen usw. werden aufgehoben und danach
Bestimmungen über die Besetzung der Dompropstei, Domdechanei
und Domkanonikate getroffen. Es folgen zahlreiche weitere Bestimmungen
bis hin zur Siegelführung des Metropolitankapitels. Dem umfangreichen,
vom Erzbischof unterschriebenen Pergamentlibell ist die königliche
Genehmigung, unterschrieben von dem für Kultusfragen zuständigen
preußischen Minister Karl Freiherr vom Stein zum Altenstein,
beigebunden. Dem durch die erzbischöfliche Urkunde vom
1. Mai 1825 neu errichteten Domkapitel kam nicht nur wegen des Gottesdienstes,
sondern auch wegen der baulichen Unterhaltung des Domes man
denke an seine spätere Vollendung Bedeutung zu. Außerdem
wurden den Domherren die maßgeblichen Tätigkeiten in
der erzbischöflichen Behörde zugewiesen.
|
|
Blauer Samteinband, anh. rote Lacksiegel des Erzbischofs
und des Königs v. Preußen in verzierten Silberkapseln
AEK, MK 78.
|
|
|
Lacksiegel des Königs von Preußen
(Bild oben), Innentitel (Bild unten). |
|
|
|