Im
Kölner Domstift war wie in manchen anderen Stiften die meist
streng beachtete Voraussetzung für die Aufnahme eine adelige
oder gar hochadelige Herkunft; nur für eine geringe Anzahl
an Kanonikaten gab es an solchen (hoch)adeligen Stiften Ausnahmen.
Zum Nachweis der Abstammung musste der Bewerber eine Ahnenprobe
vorlegen, aus der für eine vorgeschriebene Anzahl von Vorfahren
die Adelsqualität hervorging - hier ablesbar anhand der Namen
und Wappen von insgesamt 30 Ahnen, die in Form einer Ahnentafel
angeordnet sind. Zu sehen ist die Ahnenprobe des Grafen Franz Joseph
Georg Ludwig Graf von Manderscheid-Blankenheim, der von 1720-1773
ein Kanonikat am Kölner Dom innehatte.
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Pergament,
koloriert - AEK, Monasteria Köln, Dom 59.
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