Zu
den Rechten und Pflichten des Kölner Erzbischofs gehörte
die Besteuerung der Juden und der Schutz der jüdischen Gemeinde.
Als zu Beginn des ersten Kreuzzuges in Köln (1096) Juden getötet
wurden, versuchte Erzbischof Hermann von Hochstaden, durch konkretes
Handeln die Juden zu schützen. Nachdem sich jedoch 1349 im
Kölner Judenviertel ein schreckliches Pogrom ereignet hatte,
zeigten die Stadt Köln wie auch der Kölner Erzbischof
Wilhelm von Gennep vor allem Interesse daran, wem von beiden die
Güter der getöteten Juden zufallen sollten. Die Auseinandersetzungen
darüber währten mehrere Jahre, und beide Seiten zogen
aus dem ehemals jüdischen Besitz erhebliche materielle Vorteile.
Mit der vorliegenden Urkunde erklärt der Erzbischof, dass ihm
sämtliche Güter der erschlagenen Juden gehörten,
er aber den Erlös aus dem Verkauf der Liegenschaften mit der
Stadt Köln teile.
|
Pergamenturkunde, dt.,
23. Februar 1352, anh. Siegel des Erzbischofs Wilhelm v. Gennep
- Historisches Archiv der Stadt Köln, HUA 1/2031.
|