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I2 Ahnenprobe eines adeligen Domherren - 1720 (Abb. 14) vorherige Seite nächste Seite
Im Kölner Domstift war wie in manchen anderen Stiften die meist streng beachtete Voraussetzung für die Aufnahme eine adelige oder gar hochadelige Herkunft; nur für eine geringe Anzahl an Kanonikaten gab es an solchen (hoch)adeligen Stiften Ausnahmen. Zum Nachweis der Abstammung musste der Bewerber eine Ahnenprobe vorlegen, aus der für eine vorgeschriebene Anzahl von Vorfahren die Adelsqualität hervorging - hier ablesbar anhand der Namen und Wappen von insgesamt 30 Ahnen, die in Form einer Ahnentafel angeordnet sind. Zu sehen ist die Ahnenprobe des Grafen Franz Joseph Georg Ludwig Graf von Manderscheid-Blankenheim, der von 1720-1773 ein Kanonikat am Kölner Dom innehatte. vorherige Seite nächste Seite
Pergament, koloriert - AEK, Monasteria Köln, Dom 59.




 
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