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H1 Pfarrerwahl in St. Kolumba zu Köln - 1212 vorherige Seite nächste Seite
St. Kolumba war eine der insgesamt sieben Kölner Pfarrgemeinden, in denen ein selbstbewusstes, wirtschaftlich und politisch einflussreiches Bürgertum im Verlauf des Mittelalters ein Pfarrerwahlrecht durchsetzen konnte. Nach vorangegangenem Streit zwischen den Pfarrangehörigen und dem Kölner Dompropst, der die Ernennung des Pfarrers für sich beanspruchte, schloss man mit der vorliegenden Urkunde einen Vergleich über die Pfarrerwahl. Darin
werden minuziös ausgearbeitete Abmachungen zwischen beiden Parteien geschildert, die als Letztes in einem Losverfahren mit zwei Wachskügelchen enden. Den Ausschlag sollte ein Zettel mit der Aufschrift A und w ("in cedula una A et w") in einem der Wachskügelchen geben. Halten sich die beiderseitigen Rechte hier noch genau die Waage, so bauten in den folgenden Jahrhunderten die Pfarrangehörigen ihre Position zu Lasten des Dompropstes erheblich aus. Ihr Wahlrecht blieb bis in den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts im Wesentlichen unverändert bestehen. vorherige Seite nächste Seite

Pergamenturkunde (Abb. oben), anh. Siegel des Domkapitels (2. Abb.), des Dompropstes Engelbert v. Berg (3. Abb.) und der Stadt Köln (4. Abb.) - AEK, Pfarrarchiv St. Kolumba A I7.










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